Gastfahrer/ Geländenutzung

 

Gastfahrer sind uns herzlich Willkommen!

 

Hier ein paar Hinweise für Gastfahrer, damit ihr euch schon im Vorfeld informieren könnt. 

 

Nutzung des Geländes zu den Fahrtreffen ist nach Anmeldung möglich.

Anmeldung zu den Treffen ist zwingend notwendig, zwecks Verpflegungsplanung.

Die Nutzung des Fahrgeländes ist auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

Ein genereller Versicherungsschutz ist nicht gegeben.

Es besteht Haftungsausschluss durch den Grundstückseigner.

Es gilt das Hausrecht.

Bei Zerstörung und Beschädigungen von Sachen und Gegenständen gelten die Bestimmungen des BGB.

Eine Mindestpauschale von 15.-€ ist pro Person zu Entrichten für Geländenutzung,

Geländeerhalt und -ausbau, Verpflegung, Strom und Toilettennutzung. Es darf auch gerne mehr sein.

Eine Teilnahme an Arbeitseinsätzen ist auch möglich.

Den Anweisungen der Mitglieder der IG in Bezug auf Geländenutzung ist Folge zu leisten.

 

Ergänzungen und Änderungen sind möglich!

Stand 13.08.2022